
Ein Verstrickungsbruch liegt vor, wenn eine Sache, die durch Zwangsvollstreckung gepfändet oder dienstlich verwahrt wird, zerstört oder anderweitig der Verstrickung entzogen wird. Der Verstrickungsbruch ist nach {§|136|StGB|dejure} Abs. 1 StGB strafbar und kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Schutzzweck i...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Verstrickungsbruch

Verstrickungsbruch, Pfandbruch, vorsätzliches Beiseiteschaffen, Zerstören und Beschädigen von Sachen, die rechtswirksam gepfändet oder beschlagnahmt worden sind; nach § 136 StGB strafbar.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Verstrickungsbruch spricht man, wenn jemand eine gepfändete oder sonst dienstlich in Beschlag genommene Sache zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht. Ein Verstrickungsbruch liegt auch vor, wenn der Täter ein dienstliches Siegel entfernt oder zerstört, mit dem eine Sache in...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/verstrickungsbruch.php

vorsätzliches Beiseiteschaffen, Zerstören oder sonstiges Entfernen von Sachen, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag ( Verstrickung ) genommen sind; strafbar nach § 136 StGB. – Ähnlich in der Schweiz nach Art. 169 und 289 StGB. Ähnlich auch in Österreich nach §§ 271 StGB.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/verstrickungsbruch
Keine exakte Übereinkunft gefunden.