[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Mit Steinen besetzen, doch nur in engerm Verstande, mit Gränz- oder Marksteinen besetzen Einen Acker, ein Feld, eine Flur versteinen. 2. Zu Stein machen, (S. das folgende) 3. Mit Steinen todt werfen, eine nur im Oberdeutschen übliche Bedeutung, wofür im Hochdeutschen ste...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_931
Keine exakte Übereinkunft gefunden.