[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Statt oder Raum zu etwas geben, doch nur im figürlichen Verstande, Freyheit geben, etwas zu thun, gestatten: wo beyde von erlauben noch unterschieden werden können, als welches in manchen Fällen die Billigung des Verstatteten mit einschließt, verstatten aber solche unentsc...
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(Text von 1910) Erlauben
1). Gestatten
2). Verstatten
3). Vergönnen
4). Zulassen
5). Gestatten, verstatten (eig. einer Sache eine Stätte geben) heißt überhaupt, etwas nicht hindern.
Verstatten (eig. ganz, ohne Einschränkung gestatten) zeigt besonders einen überlegten Entsch...
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