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Verstümmelung

Verstümmelung Logo #42000 Verstümmelung (alternative Schreibweise: Verstümmlung, lat.: mutilatio) bezeichnet die als nachteilig bewertete, radikale Veränderung der Gestalt durch äußere Einwirkung. Der Begriff kann sowohl für den Vorgang wie auch für das Ergebnis stehen. Verstümmelung kann mit Verlust von Funktion oder wichtiger Bestandteile einhergehen. == Etymolog...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Verstümmelung

Verstümmelung

Verstümmelung Logo #42015ist die Entfernung oder Unbrauchbarmachung eines Teiles des menschlichen Körpers durch unmittelbare mechanische Einwirkung (z. B. Abhacken der Hand, Ausreißen der Zunge, Blenden, Brandmarken, Kastrieren, Lähmen). Die V. wird als Strafe bereits im römischen Altertum verwendet. Mit der peinlichen Strafe tritt sie im Mittelalter hervor. Von der Au...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Verstümmelung

Verstümmelung Logo #42321I. V. (mutilatio) nennt man die Entfernung od. Zerstörung eines Körperorganes od. die Unterdrückung seiner Funktion. Als Folge davon ist der Organismus nicht mehr vollständig od. hat er nicht mehr alle seine Funktionen. Wenn der Mensch einen solchen Eingriff an sich selbst vornimmt, spricht man von Selbst-V.; ihr ist unter sittl...
Gefunden auf https://stjosef.at/morallexikon/verstuem.htm

Verstümmelung

Verstümmelung Logo #42724(forensisch) In dem noch zu Recht bestehenden österreichischen Strafgesetzbuche ist dieser Begriff (§156 a) als Kriterium der qualificirt schweren Körperbeschädigung aufgeführt (Strafsatz: 5-10 Jahre schwerer Kerker). Wir verstehen unter demselben den Verlust eines zum Ganzen des Organismus gehörigen Körpertheiles, gleichviel ob der A...
Gefunden auf https://www.heilkunde-lexikon.de/verstümmelung.html

Verstümmelung

Verstümmelung Logo #42295Verstümmelung (Mutilatio), diejenige Körperverletzung, infolge deren ein Glied verloren geht oder der Verletzte dauernd entstellt wird (s. Körperverletzung). Selbstverstümmelung zu dem Zweck, sich dadurch dem Militärdienst zu entziehen, wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 142) mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und nicht unter einem Ja...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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