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Adäquanztheorie

Adäquanztheorie Logo #42303Ad¦ä¦quanz¦the¦o¦rie A¦dä¦quanz¦the¦o¦rie [f. -; nur Sg.; Rechtsw.] Theorie zur Festlegung der Schadensersatzpflicht, bei der Entstehung eines Schadens unter normalen (und nicht unter besonderen) Umständen; Syn. Kausalitätstheorie; vgl. Äquivalenztheorie (1) ...
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Adäquanztheorie

Adäquanztheorie Logo #42834Mit Adäquanztheorie wird eine Ergänzung zur Äquivalenztheorie bezeichnet, die die Zurechnung eines Erfolges zu einer Handlung einschränken soll. Es ist anerkannt, dass ein Erfolg nur dann kausal ist, wenn er auch adäquat verursacht wurde. Zivilrecht Im Zivilrecht geht die h.M. von Adäquanz aus, wenn der Kausalzusammenhang dem Verantwortlichen...
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