
Das Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes (VersRücklG) regelt Art und Weise, wie eine Versorgungsrücklage zur Finanzierung der Versorgungsausgaben für Beamte, Richter, Berufssoldaten und weitere Beschäftigte des Bundes, denen eine Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gewährleistet wird...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsrücklagegesetz
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