
Scheidet ein Beamter i.d.R. mit der Versetzung in den Ruhestand aus seinem aktiven Dienst aus, wird er Versorgungsempfänger, und erhält eine erhöhte Beihilfe.
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Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, also i.d.R. mit der Versetzung in den Ruhestand, wird der Beamte Versorgungsempfänger und erhält eine erhöhte Beihilfe.
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