
Grundsätzlich gilt im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung nach den 'Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen' als Versicherungswert der Versicherungswert 1914 als vereinbart. Abweichend hierzu kann als Versicherungswert der Neuwert, der Zeitwert oder der gemeine Wert vereinbart werden. Der ...
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