
Versicherungsmissbrauch ist eine Straftat nach deutschem Recht, die durch {§|265|StGB|juris} StGB verboten und mit Strafe bedroht ist. Im Gegensatz zum Versicherungsbetrug nach § 265 alter Fassung StGB (der im Gesetz nur noch im Regelbeispiel des {§|263|stgb|juris} Abs. 3 Nr. 5 StGB vorkommt) stellt der Versicherungsmissbrauch bereits die Vorbe...
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Versicherungsmissbrauch, eine strafbare Handlung, die nach § 265 StGB begeht, wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseiteschafft oder einem anderen (z. B. e...
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