[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Mit Scherzen hinbringen, verschwenden. Die Zeit verscherzen. 2. Figürlich, sich muthwillig, oder aus Unbesonnenheit, um den Besitz eines Gutes bringen. Sein Glück verscherzen. Jemandes Gunst verscherzen. So auch das Verscherzen.
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