[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. durch Verhüllung, besonders des Gesichts unkenntlich machen. Ein Kind vermummen, so in Kleider einhüllen, daß es fast unkenntlich wird. Sich vermummen. Vermummte Personen. Vermummt seyn. Daher das Vermummen. Anm. Im Nieders. und gemeinen Leben der Hochdeutschen vermummeln, ...
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