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Verlöbnis

Verlöbnis Logo #42000 Das Verlöbnis oder die Verlobung ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen. In Deutschland ist diese Übereinkunft rechtlich nicht bindend, das Verschenken eines Verlobungsringes ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Verlöbnis

Verlöbnis

Verlöbnis Logo #42015ist der Vertrag, durch den sich zwei Menschen verschiedenen Geschlechts gegenseitig versprechen, die Ehe miteinander einzugehen sowie das durch diesen Vertrag begründete Gemeinschaftsverhältnis. Das
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Verlöbnis Logo #42134Verlöbnis: Michele da Verona?, »Eine Verlobung« (um 1495; Berlin, Staatliche Museen) Verlöbnis, Verlobung, das gegenseitige Versprechen zukünftiger Eheschließung und das dadurch geschaffene Rechtsverhältnis (§§ 1297 ff. BGB). Aus dem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Verlöbnis

Verlöbnis Logo #42834Mit Verlöbnis wird ein Vertrag (h.M.) mit dem Inhalt des gegenseitigen Eheversprechens bezeichnet. Die Verlobung ist an keine bestimmte Form gebunden. Wichtig ist nur, dass man sich gegenseitig ein ernst gemeintes Eheversprechen gibt. Der Anspruch auf Eingehung der Ehe ist aber nicht einklagbar.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/verloebnis.php

Verlöbnis

Verlöbnis Logo #42295Verlöbnis (Eheverlöbnis, Sponsalien), der Vertrag, durch welchen wechselseitig die Ehe zugesagt wird. Der Unterschied zwischen öffentlichem (sponsalia publica) und heimlichem V. (sponsalia clandestina) ist nur da von rechtlicher Bedeutung, wo die Gesetzgebung zum Abschluß eines gültigen Verlöbnisses die Beobachtung einer gewissen Form vorschr...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Verlöbnis Logo #42871das gegenseitige Versprechen, miteinander die Ehe eingehen zu wollen; schafft keinen klagbaren Anspruch auf Eheschließung, verpflichtet aber bei Rücktritt ohne wichtigen Grund zum Schadenersatz für angemessene Aufwendungen und Schuldverpflichtungen sowie Maßnahmen über Vermögen und Erwerbsstellung in Erwartung der Ehe, auch zur gegenseitigen....
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/verloebnis
Keine exakte Übereinkunft gefunden.