[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Verleumder, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Verleumderinn, in der engern Bedeutung des Zeitwortes, eine Person, welche jemandes guten Nahmen durch ungegründete Beschuldigungen bey andern zu kränken sucht. Bey dem Notker Unliumendaro.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_548
Keine exakte Übereinkunft gefunden.