[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Von einem andern lehnen, verborgen, im Oberdeutschen und der höhern Schreibart verleihen Geld verlehnen. Ich habe das Buch verlehnt. 2. Als ein Lehen an einen andern übertragen, ihn damit belehnen. Das Gut ist noch nicht verlehnt. Daher die Verlehnung S. auch Verleihen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_535
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