[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. 1. In Gestalt eines Verkaufes, wie käuflich, doch nur als ein Nebenwort. Jemanden etwas verkäuflich überlassen, besser, es ihm verkaufen. 2. Was sich leicht verkaufen lässet, gut abgehet, hin und wieder im gemeinen Leben. Eine verkäufliche Waare In welchem Verstande man auch...
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(Text von 1910) Verkäuflich
1). Feil
2). Verkäuflich ist überhaupt das, was für Geld zu haben ist, dann insbesondere auch das, was so beschaffen ist, daß es sich
verkaufen läßt, z. B. unreifes Obst ist nicht
verkäuflich. Feil bedeutet: zum Verkaufe bereitgehalten, zum Verkaufe bereit...
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