[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Klage wider jemanden bey einem führen. Jemanden verklagen, ihn bey einem andern, bey der Obrigkeit verklagen. Jemanden vor einem andern verklagen, für bey, ist veraltet. Jemanden wegen eines Verbrechens, wegen eines Diebstahles, wegen eines Mordes verklagen. Verklagt werden....
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(Text von 1910) Anklagen
1). Verklagen
2). Belangen
3). Verklagen wird auch von bürgerlichen,
anklagen nur von peinlichen Klagen gesagt. Man
verklagt jemand, damit ihn die Obrigkeit zwinge, das zu leisten, was er uns schuldig ist; man
klag jemand
an, damit er g...
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