
Der Verkehrsversuch ist eine seitens der Straßenverkehrsbehörde veranlasste zeitweilige Maßnahme. Die Durchführung regelt in Deutschland {§|45|stvo|juris} Abs. 1 Nr. 6 der StVO: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken [...] beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsversuch
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