
Die Verkehrssitte ist die tatsächliche Übung oder Brauch einer bestimmten Personengruppe. Bei Vertragsstreitigkeiten muss der Vertrag so ausgelegt werden, wie die Verkehrssitte es tatsächlich vorsieht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204
Keine exakte Übereinkunft gefunden.