[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Gönnen, daß etwas geschehe, d. i. zu thun erlauben, verstatten, so daß ver eine intensive Bedeutung hat. Die Edomiter weigerten sich, Israel zu vergönnen, durch ihre Gränze zu ziehen, 4 Mos. 20, 21. Es soll dir vergönnt seyn. Das ist mir nicht vergönnt Vergönne mir,...
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(Text von 1910) Erlauben
1). Gestatten
2). Verstatten
3). Vergönnen
4). Zulassen
5). Gestatten, verstatten (eig. einer Sache eine Stätte geben) heißt überhaupt, etwas nicht hindern.
Verstatten (eig. ganz, ohne Einschränkung gestatten) zeigt besonders einen überlegten Entsch...
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