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Vergütungsfilter Logo #40102Steuert, welche Vergütungsbestandteile eines Geschäftsobjekttyps (Vergütungsart/Standardvergütungsvereinbarung) an einer Berechnung teilnehmen. Beispiel: Im Fremdsparten- oder Kooperationsgeschäft möchte man das gleiche Regelwerk nutzen wie bei Eigengeschäft, jedoch einige Vergütungsarten nicht mitberechnen.
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