[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. als ein Erbe übertragen. 1. Als ein Erbtheil oder Erbgut einem andern hinterlassen. Nach Erbgangsrecht etwas auf jemanden vererben. Das Gut, welches von meinem Vater, von meinen Vorfahren auf mich vererbet worden. Seltener mit der dritten Person, einem etwas vererben. 2. So f...
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