
Vereinigungsfreiheit ist das Recht, sich zu gemeinsamen Zwecken und Zielen zusammenzuschließen und diese gemeinsam anzustreben (Vereinsfreiheit, Recht der Assoziation). Sie gehört zu den Grundrechten. Die Vereinigungsfreiheit besteht auch in ihrer negativen Form: Jeder hat das Recht, einer Gruppe oder Vereinigung nicht beizutreten oder aus einer...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigungsfreiheit

ist die Freiheit, Vereinigungen zu bilden. Sie entwickelt sich im 19. Jh. als Grundrecht. Müller, F., Korporation und Assoziation, 1965; Tillmann, H., Staat und Vereinigungsfreiheit, Diss. jur. Gießen 1976; Voß, W., Vereinigungsfreiheit und Staatsräson, in: Libertas 1991, 301; Eisenhardt, U., Deutsche Rechtsgeschichte, 2. A. 1995
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die V. ist eines der zentralen Grund- und Menschenrechte, das in D durch Art. 9 GG und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 durch Art. 20 geschützt wird. Danach darf niemand daran gehindert werden, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Nach Art. 9 Abs. 2 GG sind allerdings solche Vereinigungen verboten, deren Ziele Straf...
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Vereinigungsfreiheit, die verfassungsmäßig gewährleistete Freiheit der Staatsbürger, Vereine, Gesellschaften oder sonstige Zusammenschlüsse zu bilden und sich in ihnen zu betätigen. In Deutschland ist die Vereinigungsfreiheit ein Grundrecht aller Deutschen (Artikel 9 Absatz 1 GG). Sie umfasst neben ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

In Art. 9 GG Abs. 1 GG garantiertes Recht auf Bildung von Vereinen und Gesellschaften.
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https://www.lexexakt.de/glossar/vereinigungsfreiheit.php

das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen, ihnen beizutreten, fernzubleiben oder auszutreten. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Vereinigungsfreiheit in Art. 9 GG als Grundrecht für alle Deutschen gewährleistet. Ferner garantiert Art. 9 Abs. I GG die Vereinsautonomie, die vereinsinterne Rechtsetzung, Verwaltung und die Regelung in....
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https://www.wissen.de//lexikon/vereinigungsfreiheit
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