[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Als Materialien zum Brauen gebrauchen. Der Brauer verbrauet allerley Malz. 2. In engerer Bedeutung, durch Brauen alle machen, dem Vorrathe nach erschöpfen. Der Brauer hat alles Malz, alles Wasser verbrauet. Daher das Verbrauen.
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