
Mit Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich auch Privatinsolvenz) wird ein besonderes Insolvenzverfahren für Verbraucher bezeichnet. Die Verbraucherinsolvenz eröffnet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit zur Restschuldbefreiung. Voraussetzung ist gemäß § 18 InsO die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
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