
als personenrechtliche Wurzel des Lehnsverhältnis ist ein älteres Verhältnis (zu kelt. gwas [ M.] Knecht), bei dem nach einem Ergebungsakt der Herr Schutz und Unterhalt des Vasallen gegen Gehorsam und Dienste gewährt.Kroeschell, DRG 1; Köbler, DRG 84; Mitteis, H., Lehnrecht und Staatsgewalt, 1933, Neudruck 1957, 1972; Ganshof, F., Was ist das ...
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Vasallität, das persönliche, auf gegenseitige Treue gegründete Verhältnis zwischen dem Vasallen und seinem Herrn im Lehnswesen.
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