
In der Hausratversicherung ist Vandalismus, d.h. die mut-, bzw. böswillige Beschädigung oder Zerstörung von Sachen nach einem Einbruch mitversichert. Voraussetzung für den Vandalismusschaden ist der zuvor erfolgte Einbruch in die versicherten Räume. Versicherte Gefahren / Hausratversicherung
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