(Fremdwährungsklausel) Vertragsbestimmung, welche das Verhältnis zwischen der eigenen und einer fremden Währung festlegt, um das Risiko der Entwertung einer Währung bei einer bestimmten Forderung auszuschliessen.
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Mit Valutaklausel (= Währungsklausel) wird eine Vereinbarung im Handelsverkehr bezeichnet, mit der Risiken von Währungsschwankungen durch Bindung des Kaufpreises an eine fremde Währung vermindert werden sollen.
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Vertragsbestimmung, welche das Verhältnis zwischen der eigenen und einer fremden Währung festlegt, um das Risiko der Entwertung einer Währung bei einer bestimmten Forderung auszuschliessen.
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die Vereinbarung, eine Geldschuld in Auslandsvaluta oder in gesetzlichen Zahlungsmitteln in der Menge zu zahlen, die kursmäßig dem Schuldbetrag in einer bestimmten ausländischen Währung entspricht; ähnlich der Goldklausel.
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