
Festlegung, dass bei der Prüfergebniserfassung einzeln ermittelte Merkmalswerte (Urwerte) zu erfassen sind. Ein Einzelwert ist dabei: ein Messwert (bei quantitativen Prüfmerkmalen) ein Ausprägungscode (bei qualitativen Prüfmerkmalen) eine der Bewertungen 'Annahme' oder 'Rückweisung' (bei Alternativmerkmalen)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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