Ursachenversicherung Bedeutung

Suchen

Ursachenversicherung

Ursachenversicherung Logo #42394Eine Ursachenversicherung entschädigt nach dem Verursacherprinzip. Die Leistungspflicht ergibt sich aus der Beurteilung der natürlichen Kausalität zwischen einem Ereignis und eines Gesundheitsschadens. Siehe auch: Adäquate Kausalität
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42394
Keine exakte Übereinkunft gefunden.