
Nicht nur die Persönlichkeitsrechte des Urhebers sind geschützt, sondern auch seine wirtschaftlichen Interessen durch die Urheberverwertungsrechte. Das Urheberrecht schützt insbesondere das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG); das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG); das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG) und das Recht der öffentlichen Wiedergabe (§§...
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