
sind alle Berechtigten an Werken der Musik: Komponisten, Texter und Verleger (unabhängig davon, ob sie in einer Verwertungsgesellschaft organisiert sind oder nicht). Die Interpreten, die selbst nicht am Schöpfungsprozess des Musikwerkes mitgewirkt haben, sind Inhaber eigener, so genannter verwandter Schutzrechte, die in Deutschland beispielsweise...
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