
Erste Seite des Urgichts von Anna Roleffes vom 28. Dezember 1663. (Die Transkription befindet sich auf der Bildbeschreibungsseite.) Als Urgicht (von altdeutsch gichten, jehen = sagen, gestehen, bekennen) oder gichtiger Mund ("geständiger Mund") bezeichnet man das Geständnis als Verfahrenselement der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ger.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Urgicht

(F.) Geständnis
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Urgicht, plur. die -en, ein altes nur noch in den Rechten mancher Gegenden übliches Wort, das Bekenntniß eines Missethäters, besonders dessen Bekenntniß auf der Folter zu bezeichnen. Das einfache Gicht, von gihan, gehan, bekennen, ist längst veraltet. Wachter glaubt, daß ur hier so ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1508

Urgicht (mhd. urgiht, zu giht = Bekenntnis, Geständnis; lat. confessio). Geständnis eines Missetäters vor Gericht, Sündenbekenntnis; wurde nötigenfalls durch peinliche Frage (s. Folter) erlangt, vom Gerichtsschreiber protokolliert und diente dem Gericht als Urteilsgrundlage. Von 'http://u0028844496....
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Urgicht , s. Gichtiger Mund.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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