[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von wissend. 1. Nicht wissend, ohne jedesmahliges Bewußtseyn, wo es nur als ein Nebenwort und ohne Comparation üblich ist. Unwissend sündigen, so wohl ohne Bewußtseyn der Handlung, als auch ohne Kenntniß des Gesetzes. Etwas unwissend thun, ohne BewuÃ...
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