[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. was nicht verworfen werden kann. Ein unverwerflicher Zeuge, gegen dessen Zeugniß man nichts mit Grunde einwenden kann. So auch Unverwerflichkeit. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1408