
Kann eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr (vollständig) verfallen, spricht man von Unverfallbarkeit. Die Unverfallbarkeit unterstreicht den Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung: Da die betriebliche Altersversorgung Teil der Vergütung für die geleistete Arbeit ist,...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Unverfallbarkeit

Unverfallbarkeit in der Betrieblichen Altersversorgung bedeutet, dass ein einmal erworbener Anspruch auf eine Betriebsrente nicht mehr erlöschen kann. Auch dann nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis wegen Wechsels zu einem anderen Arbeitgeber vor dem Beginn der Zahlung der Betriebsrente endet.
Gefunden auf
https://www.bvv.de/ueber-den-bvv/glossar/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.