[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. von dem vorigen Hauptworte. 1. Eigentlich, ein Unterthan seyend, ingleichen in dem Zustande eines Unterthans gegründet. 1) In der ersten Bedeutung des Hauptwortes, wo alle diejenigen unterthänig heißen, welche einem Grundherren mit Leibeigenschaft oder Frohndiensten...
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