[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Unterthan, des -s, plur. die -en, eine Person, welche der höchsten Gewalt eines andern unterworfen ist; da es denn noch in doppeltem Verstande gebraucht wird. 1) Alle Personen, welche einem gewissen Grund- und Gerichtsherren unterworfen sind, heißen dessen Unterthanen Er oder sie ist me... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1277