
Meteorologische Untersuchungsverfahren im Sinne der Zweiten Verordnung gegen forstschädliche Luftverunreinigungen (BGBl. 199/1984) sollen im Zusammenhang mit besonderen Fällen forstschädlicher Luftverunreinigungen klimatologische Basisdaten liefern. Sie beinhalten u.a. Niederschlags-, Temperatur-, Luftfeuchte- und Windmessungen.
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https://bfw.ac.at/rz/wlv.lexikon?keywin=1867
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