Untersuchungsrichter, der vor der Erhebung der öffentlichen Anklage mit der Untersuchung einer Straftat betraute Richter. Das deutsche Strafverfahrensrecht kennt die Institution des Untersuchungsrichters nicht (Ermittlungsverfahren) im Gegensatz zu anderen Rechtssystemen, z. B. in Frankreich, der Sc... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
der Richter, welcher nach der StPO. in Strafsachen die Voruntersuchung (s.d.) zu führen hat. Er wird durch die Landesjustizverwaltung auf die Dauer eines Geschäftsjahres bestellt. Auf Beschluß des Landgerichts kann auch einem Amtsrichter des Bezirks die Führung der Voruntersuchung übertragen werde...
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