[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. ich stämme unter, untergestämmt, unter zu stämmen, als ein Stamm oder starke Stütze unter etwas setzen, mit Verschweigung dieses Etwas. Den Arm unterstämmen, unter den Kopf. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1259