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Unterlassungsdelikt

Unterlassungsdelikt Logo #42000 Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, die ein Unterlassen unter Strafe stellt. Anders als beim Begehungsdelikt wird man also bestraft, weil man etwas gerade nicht getan hat. Gemeinsames Tatbestandsmerkmal aller Unterlassungsdelikte ist, dass der untätig Gebliebene eine Möglichkeit zum Handeln gehabt haben muss. Unterschieden werden echte un...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsdelikt

Unterlassungsdelikt

Unterlassungsdelikt Logo #42072Straftat, bei der das strafbare Verhalten in der Nichtvornahme einer Handlung besteht. Das Gegenteil ist das Begehungsdelikt. Strafbar kann nicht nur eine Handelung (Tun), sondern auch ein Unterlassen sein. Allerdings wird Unterlassen nur dann bestraft, wenn der Unterlassende eine rechtliche Pflic...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

Unterlassungsdelikt

Unterlassungsdelikt Logo #42134Unterlassungsdelikt, Omissivdelikt, Straftat, bei der im Unterschied zum Begehungsdelikt an das Unterlassen einer von der Rechtsordnung geforderten Handlung strafrechtliche Sanktionen geknüpft werden. Echte Unterlassungsdelikte sind Straftaten, bei denen der Täter ein gesetzlich ausdrücklich geforde...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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