
Als Unterbindungsgewahrsam wird im Polizeirecht der deutschen Länder die Gefangennahme einer Person bezeichnet, obwohl diese keiner mit Strafe bedrohten Handlung verdächtig ist. Die Ermächtigungsgrundlage hierfür ist jeweils in den Polizeigesetzen der Länder zu finden. Während die polizeiliche Ingewahrsamnahme spätestens zum Ablauf des folg...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unterbindungsgewahrsam

Laut Polizeirecht ist U. der Versuch, eine Straftat zu verhüten, bevor sie begangen wird; siehe Gefahrenabwehr. Bedeutet, dass jemand inhaftiert wird, ohne etwas getan zu haben, im Zweifel gar, ohne geplant zu haben, etwas zu tun. Denn auch Polizisten können irren. Widerspricht dem Grundsatz des ...
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https://www.zeit.de/online/2009/04/neusprech-schaeuble-lexikon
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