[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sträflich, doch am häufigsten nur in dessen zweyter Bedeutung, was nicht gestraft, d. i. getadelt werden kann, keines Tadels fähig. Des Herren Werke sind unsträflich, 5 Mos. 32, 4. Am häufigsten im engern Verstande, wegen der Übereinstimmung mit...
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