[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Unpflicht, plur. die -en, der Gegensatz von Pflicht, doch nur in engerer Bedeutung, so fern dieses Wort die Verbindlichkeit eines Unterthanes gegen seinen Grund- und Oberherren bezeichnet, wo es auch nur in einigen Gegenden üblich ist, aber in verschiedenem Verstande gebraucht wird. 1. I...
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