[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. 1. Zu Unpflichten verbunden, in den drey ersten Bedeutungen des vorigen Hauptwortes; in welchem Verstande es doch selten mehr vorkommt. 2. Pflichtvergessen; eine veraltete Bedeutung. 3. Als der Gegensatz von pflichtig, zu gewissen Pflichten verbunden, ist unpflichtig z...
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