
Die innerhalb eines Schuldverhältnisses zu erbringende Leistung ist unmöglich, wenn sie vom Schuldner endgültig nicht erbracht werden kann (s.u.). Die sog. wirtschaftliche U. - die Leistung ist zwar möglich, aber nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten (sog. überobligationsmäßige Schwierigkeit) - wir...
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Liegt vor, wenn eine geschuldete Leistung nicht (mehr) erbracht werden kann. Laut Paragraf § 275 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist bei Unmöglichkeit die Pflicht zur Leistung ausgeschlossen. Der Schuldner muss also bei Unmöglichkeit die geschuldete Leistung (z. B. &...
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Unmöglichkeit der Leistung, Schuldrecht: Bezeichnung für eine Situation, in der eine Leistung endgültig nicht erbracht werden kann. Das Gesetz unterscheidet zwischen objektiver Unmöglichkeit der Leistung, die vorliegt, wenn die Leistung von niemandem bewirkt werden kann (z. B. wenn die geschuldete S...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

im Schuldrecht die Unfähigkeit, die geschuldete Leistung überhaupt (Gegensatz: Verzug ) zu erbringen. Unmöglichkeit der Leistung ist Schuldbefreiungsgrund (§ 275 Abs. 1 BGB), Haftungstatbestand (§ 280 in Verbindung mit §§ 283, 311 a BGB) und Grundlage für den Wegfall der Gegenleistungspflicht des Gläubigers (§ ...
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https://www.wissen.de//lexikon/unmoeglichkeit-der-leistung
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