Unmittelbare Verwaltung Bedeutung

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Unmittelbare Verwaltung

Unmittelbare Verwaltung Logo #42000 Unter einer unmittelbaren Verwaltung versteht man die Behörden, Einrichtungen und Betriebe eines Verwaltungsträgers (z. B. Bund, Länder, Kreise, Gemeinden), die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Der Verwaltungsträger ist selbst unmittelbarer Dienstherr der Beamten und Arbeitgeber der Angestellten. Ist der Verwaltungsträger der Bund...
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