[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Unklage, (nicht gebräuchlich) plur. die -n, ein im Hochdeutschen veraltetes, nur noch in den Rechten einiger Provinzen übliches Wort, eine frevelhafte, ungegründete Anklage zu bezeichnen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_929