[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. nicht genossen In der im gemeinen Leben üblichen R. A. das wird ihm nicht ungenossen aus- oder hingehen, nicht ungeahndet, stehet ungenossen allem Anscheine nach irrig für genossen; daß aber dieses nicht so wohl zu genießen, als vielmehr zu genesen, gehöret, ist schon bey Ge...
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