Unbegründetheit Bedeutung

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Unbegründetheit

Unbegründetheit Logo #42000 Als unbegründet bezeichnet die juristische Fachsprache einen Antrag, eine Klage, einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel, der oder dem durch eine Gerichts- oder Behördenantwort der Erfolg verwehrt wird, ohne dass aber die Statthaftigkeit oder Zulässigkeit der Eingabe bestritten wird. In diesem Sinn setzt die Feststellung der Unbegründetheit e...
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